Vergabeverfahren und Call für Profilierungsprojekte zum Thema «Mensch in digitaler Transformation»

In ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 formuliert die Universität Bern das strategische Ziel, Grundlagen- und Anwendungswissen zum Leitthema «Mensch in digitaler Transformation» (MidT) zu schaffen und den Wissensaustausch zwischen internen und externen Forschenden, die kritische Reflexion von Forschungsergebnissen und den nachhaltigen Wissenstransfer in die Gesellschaft zu fördern.

Zur Umsetzung hat die Universitätsleitung für die Jahre 2023– 2027 Fördermittel in Höhe von 20 Mill. CHF gesprochen, wobei die Mittelvergabe auf Vorschlag der universitären Digitalisierungskommission (DigiK) in vier Wellen zu je 4,0–4,5 Mill. CHF zur Förderung von vierjährigen, in den Jahren 2023, 2024, 2025 oder 2026 aufzunehmenden Forschungsprojekten erfolgen soll.

Kurzbeschrieb

Voraussetzungen

Das hier spezifizierte Verfahren betrifft die Beantragung von Fördermitteln für Forschungsprojekte mit ausgeprägtem Potenzial für die Profilierung der Universität Bern zum Leitthema ihrer Digitalisierungsstrategie 2030 «Mensch in digitaler Transformation».

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind hauptamtlich an der Universität Bern beschäftigte Forschende mit einer Vertragsrestlaufzeit, die mindestens die vierjährige Projektlaufzeit abdeckt.

Förderbertrag

Beantragt werden können Fördermittel für die Durchführung von Projekten mit einem Gesamtvolumen von 500'000 CHF, 750'000 CHF oder 1'000'000 CHF. Bei erfolgreicher Antragstellung sind die beiden ersten Projektjahre durch seitens der Universität gesprochene Fördermittel in Höhe von 250'000 CHF, 375'000 CHF oder 500'000 CHF zu finanzieren, während für die beiden letzten Projektjahre von einer Fakultät oder von mehreren Fakultäten Finanzierungszusagen in selber Höhe vorliegen müssen.

Eingabefrist

Stichtag für die Einreichung von Anträgen für die Finanzierung von Projekten, die im 1. Quartal 2024, spätestens jedoch im Juli 2024 aufgenommen werden sollen, ist der 15.09.2023.

Vergabeverfahren

Informationen zu dem strategischen Rahmen, der Umsetzung, der Antragsberechtigung, dem Review-Verfahren, den Bewertungskriterien sowie weiteren Themen können der Beschreibung des Vergabeverfahrens entnommen werden.


Für Perspektivprojekte aus dem Mittelbau existiert unter Leitung der Fokusgruppe Forum Mittelbau ein separates Verfahren; bitte entnehmen Sie hier weitere Informationen

Antragsformular

In der Antragswelle 2023 können Anträge zur Förderung von Profilierungsprojekten eingereicht werden, die spätestens im Juli 2024 (wünschenswerterweise bereits im Laufe des 1. Quartals 2024) aufgenommen werden und eine Laufzeit von vier Jahren ab diesem Zeitpunkt aufweisen.

Einreichungen von Förderanträgen sind elektronisch im PDF-Format per E-Mail-Anhang fristgerecht bis Freitag, 15. September 2023, 12:00 Uhr, zu senden an den CDO der Universität und Geschäftsführer der DigiK: sascha.tayefeh@unibe.ch


Für Anträge betreffend Mittelbau existiert unter Leitung der Fokusgruppe Forum Mittelbau ein separates Verfahren; bitte entnehmen Sie weitere Informationen - auch zu einem separaten Antragsformular - hier.

Weitere Verpflichtungen

Mit der Annahme der Projektgelder verpflichten sich die geförderten Personen

  • zur Präsentation des jeweiligen Projekts im Rahmen von während der Projektlaufzeit stattfindenden «Tagen der Digitalisierung»,
  • zur Einreichung einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung sowie zur Pflege einer Projektkachel auf der hierfür vorgesehenen Universitäts-Webseite während der Projektlaufzeit,
  • zur Einreichung eines inhaltlichen und finanziellen Zwischenberichts spätestens 3 Monate nach Ablauf des zweiten Projektjahrs sowie
  • zur Einreichung eines inhaltlichen und finanziellen Abschlussberichts spätestens 3 Monate nach Ablauf des Projekts.

Nicht verwendete Projektmittel müssen nach Projektende zurückgebucht werden.

Evaluation

Für die Antragswelle 2023 wird ein dreistufiges (Peer-)Review-Verfahren durchgeführt, das folgende Schritte umfasst:

  1. inhaltliche und fakultätsstrategische Vorbewertung der Anträge samt Matching-Entscheid auf Fakultätsebene mit Detailspezifikation des Verfahrens durch die jeweilige Fakultät, vorzugsweise aber unter Einbindung eines fakultären Auswahlgremiums und allfällig auch unter Einforderung externer Gutachten,
  2. Bewertung der Anträge durch die Forschungskommission im Hinblick auf die wissenschaftliche Qualität getrennt nach den Kriterien Qualifikation der antragstellenden Person(en), Innovativität und Neuartigkeit der Projektidee, Qualität des Forschungsplans, Eignung der (Forschungs-) Methodik, Machbarkeit der Projektarbeiten und erwartbare Hebelwirkung der Projektrealisierung,
  3. Reihung der Anträge durch die stimmberechtigten Mitglieder der DigiK auf Basis der Wertungen der Forschungskommission sowie der zusätzlichen Berücksichtigung strategischer Kriterien – insbesondere hinsichtlich des MidT-Profilierungspotenzials des Antrags für die Universität –, in Zweifelsfällen unter Einbeziehung (externer) Gutachten und Weiterleitung der letztlich als förderungswürdig erachteten Anträge an die UL.